Geschäftbedingungen:
Die Lieferungen / Vermietungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Miet- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden hiermit ungültig. Nebenabreden sind schriftlich durch uns zu bestätigen. Die Miet- und Lieferbedingungen gelten auch für mündlich oder tetefonisch erteilte Aufträge.
01/ Die Mietdauer beginnt, wenn die Ware unser Lager verläßt,und endet bei der tatsächlichen Rückgabe in unser Lager Auf Verlagen des Vermieters ist ggf. für leihgegenstände bei der Übergabe der Geräte eine Kaution zu hinterlegen. Die Vermietung geschieht ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung.
02/ Der Mieter hat sich bei der Übergabe der Geräte auf Verlangen mit einem Gültigen Ausweiß zu Legimitieren.
03/ Der Vermieter kann, liegt ein triftiger Grund vor, jederzeit ohne gerichtlichen Beschluß, die Übereinkunft beenden, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
04/ Ist die Vereinbarung geschlossen, ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet, ungeachtet der Tatsache, ob die Ware endgültig benötigt wird, oder nicht.05/ Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht selbst zu verschulden hat, nicht oder verspätet liefern, kann der Mieter keinerlei Schadensersatz geltend machen.
06/ Verbindlich gelten die im Mietvertrag angegebenen Preise. Alle vorher erschienenen Preislisten oder Angebote verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
07/ Sind die Leihgegenstände nicht rechtzeitig zum Retourtermin in unserem Lager, bzw. Transtort bereit, werden für jeden angebrochenen Tag nachträgliche Mieten berechnet, ohne das sich die Mietdauer verlängert.08/ Der Brutto- Endbetrag ist weder Vorkasse oder aber spätestens bei der Rückgabe der Gegenstände fällig. Gegebenenfalls kann Rechnungsstellung mit 8- tägiger Zahlungsfrist vereinbart werden. Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht fristgemäß nach, so ist der Vermieter berechtigt, 19% Verzugzinsen in Rechnung zu stellen. Rechliche Schritte behalten wir uns vor.
09/ Die Ware ist bei Empfang zu kontrolieren. Mängel und Beschädigungen sind sofort zu melden. Spätere Reklamationen nach Einsatz der Geräte sind grundsätzlich nichtig. Nach Rückgabe der Leihgegenstände werden diese durch den Vermieter einer Sichtkontrolle unterzogen. Techn. Funktionsfähigkeit kann vom vermieter umständehalber auch im nachhinein überprüft werden. Die kontrolle des Vermieters ist bindend. Schäden, die während der Mietdauer entstehen, sinddem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Eigene Reparaturen an den Geräten sind nicht erlaubt. Der Mieterhaftet ferner für Schäden, die - durch unsachgemäße Benutzung der Geräte - durch sorglosen Umgang mit den gemieteten Material - durch Vorsatz/Versehen Dritter - durch Vorgabe nicht ordnungsgemäßer Voraussetzung wie Stromanschlüsse, Bühnenstabilität, etc. - durch Erschütterung oder falsche Spannung an Lampen oder Elektrogeräten - durch Verlust, Diebstahl bzw. Untergang des gemieteten Materials - oder durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr entstehen. Ausschließlich der Mieter selbst haftet während der gesamten Mietdauer für das gemietete Material zu Neuwert, ungeachtet der Tatsache, ob ihn selbst im Schadenfall eine Schuld trift oder nicht.
10/ Die Geräte müssen im Lieferzustand zurückgegeben werden Veränderungen jeglicher Art sind ausdrücklich verboten. Die Kosten für die Wiederherstellung des Lieferzustandes, auch bei Verunreinigung, trägt der Mieter.
11/ Die Tägliche Wartung bis zur Rückgaben der Gegenstände geht zu lasten des Mieters, ebenfalls etwaige Verbrauchsartikel wie zb. Nebelfluid, Gaffa- Tape, etc.
12/ Die Geräte müssen mit der vorgesehenen Netzspannung betrieben werden. Der Anschluß darf nur durch hierfür qualifizierte Personen erfolgen. Für Schäden durch falsche Netzspannung oder Anschluß haftet der Mieter auch dann, wenn der Schaden beim Aufbau der Geräte durch das Personal der Firma Von Dröhn getätigt wird, und ein fehlerhafter Stromanschluß vorgegeben wird.
13/ Bei mehrtägigen Außenveranstaltungen ist der Veranstalter / Vertragspartner für die angemietete Technik voll verantwortlich - er haftet vor allem für Schäden durch Witterungseinflüsse, plötzliche Wetterveränderung, oder durch Diebstahl. Bleiben Technische Geräte / Bühnen / Zubehör bei Open Air- Veranstaltungen über Nacht aufgebaut, ist der Veranstalter / Vertragspartner für die Ordnungsgemäße Bewachung und Versicherung der Geräte verantwortlich. Evt. enstehende Kosten trägt der Veranstalter / Vertragspartner.
14/ Kosten für etwaige Transporte, Auf-/Abbauten, sowie Bedienungspersonal werden gesondert berrechnet, soweit nicht anders im Mietvertrag vereinbart.
15/ Eine Ausfuhr der Geräte ins Ausland darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.
16/ Der Einsatz von unserem Außeneffekt "SKYROSE" 2500 HMI erfolgt grundsätzlich nur unter der Voraussetzung der Erteilung der behördlichen Gemehmigung. Für das Einholen der Genehmigung ist die Firma Von Dröhn nicht verantwortlich. Sollte aufgrund kurzfristiger Schwierigkeiten mit Aufsichtsbehördender Einsatz abgebrochen werden müssen, wird trotzdem der Mietpreis fällig. Regreßansprüche bestehen nicht.
17/ Als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten gilt Leverkusen als vereinbart.
18/ Sondervereinbarungen bedürfen prinzipiell der Schriftform.
Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.!!!Was Sie bei unserem Preissystem beachten sollten:
- Verbrauchsmaterial und defekt zurückgegebene Geräte werden nach Aufwand berechnet.
- Auf Wusch versichern wir die von Ihnen gemieteten Geräte gegen Beschädigung und Diebstahl.
- Diese Preisliste um fast nicht unser ganzes Angebot. Bei weiteren Wünschen oder Fragen wenden Sie sich bitte an uns.
- Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten
- Alle Preise inlc. der Gesetzl. MwSt.
Bei längerer Mietzeit ergeben sich folgende Multiplikator Tabelle:
Tag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 Multiplikator
1
1,7
2,3
2,8
3,2
3,6
4
4,3
4,6
4,9 Tag
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20 Multiplikator
5,2
5,5
5,8
6,1
6,4
6,7
7
7,3
7,6
7,9 Tag
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30 Multiplikator
8,2
8,4
8,6
8,8
9
9,2
9,4
9,6
9,8
10
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